1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Die Ferienwohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Anbieter zustande.
2.2 Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Wurde eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsabschluss auf unser Konto zu überweisen. Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen. EC und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
3.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

4 RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 90 Tage vor Anreise berechtigt, im übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis 90 Tage vor Anreise 0%
Stornierung ab 89 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
4.3 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
4.4 Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.
– höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
– die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde
– die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
– der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
4.5 Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen von höherer Gewalt hat der Anbieter bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts zu ersetzen.

 

5 AN- UND ABREISE

5.1 Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 14:00Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 20:00Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 14:00 Uhr kann ebenfalls nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter erfolgen.
5.2 Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung.
5.3 Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

 

6 ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN, HAUSORDNUNG

6.1 Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
6.2 Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
6.3 In der Ferienwohnung gilt allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00€ in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon erlaubt.
6.4 Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

7 HAFTUNG , VERJÄHRUNG

7.1 Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§701 f.BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
7.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
7.4 Der Anbieter stellt dem Gast einen KFZ-Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Dadurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nicht bzw. nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.5 Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatz. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Walchensee, Gemeinde Kochel a. See. Allgemeiner Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wolfatshausen.
8.3 Es gilt deutsches Recht.